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Ratgeber

Selbständig in der Pflege: abrechnen und Buchhaltung führen

Wer sich in der Pflege selbständig macht, braucht vier Dinge, und zwar in dieser Reihenfolge: eine kantonale Berufsausübungsbewilligung, eine ZSR-Nummer, eine korrekte Abrechnung nach KVG — und eine Buchhaltung, die mitläuft. Dieser Artikel geht die Schritte der Reihe nach durch und zeigt, wo der administrative Teil heute einfacher ist, als er lange war.

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1. Die Berufsausübungsbewilligung

Selbständig zu pflegen setzt eine Bewilligung des Kantons voraus, in dem du tätig bist. Verlangt werden ein anerkanntes Pflegediplom und Berufserfahrung unter fachlicher Aufsicht — in der Regel zwei Jahre Vollzeit, bei einem kleineren Pensum entsprechend länger.

Die Bewilligung gilt pro Kanton. Wer über Kantonsgrenzen hinweg arbeitet, braucht mehrere. Zuständig ist die kantonale Gesundheitsdirektion; die Sektion deines Berufsverbands kennt die Anforderungen vor Ort.

2. Die ZSR-Nummer — ohne sie keine Abrechnung

Die ZSR-Nummer aus dem Zahlstellenregister weist dich gegenüber den Krankenversicherern als abrechnungsberechtigte Leistungserbringerin aus. Geführt wird das Register von santéservices (ehemals SASIS AG).

Vor dem Antrag stehen zwei Schritte: die kantonale Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Beitritt zum Administrativvertrag über deinen Berufsverband. Die GLN musst du nicht beantragen — sie entsteht mit der Zulassung von selbst.

Plane den Weg grosszügig und beginne mit der Bewilligung. Die ZSR-Nummer steht am Ende dieser Kette, nicht an ihrem Anfang.

3. Die Abrechnung: Tiers payant oder Tiers garant

Im Tiers payant rechnest du direkt mit der Krankenversicherung ab. Im Tiers garant stellst du der Klientin Rechnung, die sich den Betrag bei ihrer Versicherung zurückholt. Welches Modell gilt, entscheidet nicht die Vorliebe, sondern der Vertrag und die Versicherung — und es bestimmt, wer dein Schuldner ist.

Technisch entsteht aus deiner Leistungserfassung eine Abrechnungsdatei nach dem Schweizer Standard General Invoice XML, die über einen Intermediär bei der Versicherung eingeht. Seit Juli 2024 rechnest du Abklärung, Beratung und Koordination sowie die Grundpflege ohne ärztliche Anordnung direkt ab: mehr Eigenständigkeit, und mehr Rechnungen, die durch deine Hand laufen.

Neben dem KVG kommen je nach Fall UVG, IVG und MVG dazu. Und daneben stehen die Patientenbeteiligung nach Art. 25a KVG sowie Leistungen ausserhalb des Tarifs, die du selbst in Rechnung stellst.

4. Die Buchhaltung — der Teil, den man unterschätzt

Mit der eingereichten Rechnung ist die Arbeit nicht fertig, sie beginnt erst. Welche Kasse hat gezahlt, welche nicht, seit wann ist etwas überfällig, was bleibt am Ende des Jahres übrig? Ohne laufenden Abgleich zwischen Rechnung und Zahlungseingang bleibt eine unbezahlte Rechnung monatelang unsichtbar.

Zwei Schwellen solltest du früh kennen: Ab CHF 100'000 steuerbarem Umsatz wirst du mehrwertsteuerpflichtig — tarifliche Pflege zählt nicht mit, Beratung und Schulung schon. Ab CHF 500'000 Umsatz wird die doppelte Buchführung Pflicht.

Der Treuhänder bleibt für Abschluss, Steuern und die Fragen, bei denen Erfahrung zählt. Fürs Erfassen braucht es ihn nicht mehr: Eine Quittung abzufotografieren dauert fünf Sekunden.

Wie CuraSovo den finanziellen Teil vereinfacht

CuraSovo liest die Abrechnungsdatei, die du ohnehin bei der Krankenversicherung einreichst, und legt daraus die Buchungen in deiner bexio-Buchhaltung an — mit Kontakt, Erlöskonto und einem Link zurück auf den Beleg in deinem Pflegesystem. bexio gleicht die Zahlungseingänge mit der Bank ab, sodass du live siehst, was offen und was überfällig ist.

CuraSovo erstellt weder die Rechnung noch den QR-Einzahlungsschein — das bleibt bei deinem Pflegesystem. CuraSovo sorgt für die vollständige, abgeglichene Buchhaltung dahinter.

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Wenn die erste Rechnung raus ist, beginnt die Buchhaltung

CuraSovo bringt deine Pflegerechnungen in deine eigene bexio-Buchhaltung. Ab CHF 29 im Monat — oder sprich 15 Minuten mit uns, ohne Verkauf.

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Häufige Fragen

Was ist die ZSR-Nummer?

Die Nummer aus dem Zahlstellenregister, geführt von santéservices (ehemals SASIS AG). Sie weist dich gegenüber den Krankenversicherern als abrechnungsberechtigt aus. Ohne sie kannst du nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen.

Was ist der Unterschied zwischen Tiers payant und Tiers garant?

Im Tiers payant geht die Rechnung an die Krankenversicherung, im Tiers garant an die Klientin, die sich den Betrag zurückholt. Das Modell entscheidet, wer dein Schuldner ist — und wie schnell dein Geld kommt.

Brauche ich einen Treuhänder?

Für Abschluss und Steuern ist er wertvoll. Für die laufende Erfassung braucht es ihn heute nicht mehr: Belege fotografierst du in Sekunden ab, deine Pflegerechnungen bucht CuraSovo. Du lädst ihn in dein bexio-Konto ein, und er arbeitet direkt darin.

Erstellt CuraSovo meine KVG-Rechnungen?

Nein. Die Rechnung mit QR entsteht in deinem Pflegesystem aus der Leistungsabrechnung. CuraSovo bringt sie in die bexio-Buchhaltung und gleicht sie mit der Bank ab.

Dieser Artikel ist eine Übersicht, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bewilligungs- und Abrechnungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Kanton — massgeblich sind die zuständigen Stellen und dein Treuhänder.

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