ZSR-Nummer für freiberufliche Pflege: Voraussetzungen und Reihenfolge
Wer sich in der Pflege selbständig macht, stösst früh auf die ZSR-Nummer — und meist auf die Erkenntnis, dass sie nicht der erste Schritt ist, sondern der vierte. Die Reihenfolge zu kennen spart Wochen.
Was die ZSR-Nummer ist
ZSR steht für Zahlstellenregister. Die Nummer identifiziert dich gegenüber den Krankenversicherern als abrechnungsberechtigte Leistungserbringerin. Geführt wird das Register von santéservices (ehemals SASIS AG).
Ohne ZSR-Nummer kannst du nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen. Sie steht auf jeder Rechnung, die du einreichst, und sie ist der Schlüssel, über den die Kasse deine Leistungen zuordnet.
Die vier Schritte in der richtigen Reihenfolge
1. Berufsausübungsbewilligung. Sie kommt vom Kanton und ist die Grundlage für alles Weitere. Verlangt werden ein anerkanntes Pflegediplom und Berufserfahrung unter fachlicher Aufsicht — in der Regel zwei Jahre Vollzeit, bei einem Pensum ab 50 Prozent entsprechend vier Jahre. Die Bewilligung gilt pro Kanton: Wer in mehreren Kantonen tätig ist, braucht mehrere.
2. Kantonale Zulassung zur OKP-Abrechnung. Sie setzt die Bewilligung voraus und verlangt den Nachweis, dass du die Qualitätsanforderungen nach Art. 58g KVV erfüllst.
3. Beitritt zum Administrativvertrag. Der Vertrag zwischen Leistungserbringern und Versicherern regelt die Abrechnung. Der Beitritt läuft über den Berufsverband.
4. ZSR-Nummer beantragen. Erst jetzt — mit Bewilligung und Zulassung in der Hand. Der Antrag wird zusammen mit dem Vertragsbeitritt eingereicht.
Was du nicht beantragen musst
Zwei Nummern entstehen von selbst, und viele suchen trotzdem nach dem Antragsformular.
Die GLN wird bei der Zulassung automatisch erzeugt. Du musst nichts tun.
Die UID entsteht mit dem Eintrag im Medizinalberuferegister. Bei der AHV meldest du dich innert drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit selbst an.
Was nach der ZSR kommt
Mit der ZSR-Nummer kannst du abrechnen — und ab diesem Moment läuft dein Geld durch deine eigene Hand. Deine Leistungen gehen als Abrechnungsdatei an die Krankenversicherung, und was danach passiert, entscheidet darüber, ob du den Überblick behältst.
Zwei Schwellen solltest du von Anfang an kennen: Ab CHF 100'000 steuerbarem Umsatz wirst du mehrwertsteuerpflichtig — tarifliche Pflege zählt dabei nicht mit, Beratung und Schulung schon. Und ab CHF 500'000 Umsatz wird die doppelte Buchführung Pflicht.
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Wenn die ZSR steht, beginnt die Buchhaltung
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Preise ansehenHäufige Fragen
Wie lange dauert es, bis die ZSR-Nummer da ist?
Das hängt vor allem an den Schritten davor. Die kantonale Bewilligung und die Zulassung brauchen die meiste Zeit; der ZSR-Antrag selbst wird zusammen mit dem Vertragsbeitritt bearbeitet. Plane grosszügig und beginne mit der Bewilligung.
Brauche ich pro Kanton eine eigene ZSR-Nummer?
Die Berufsausübungsbewilligung brauchst du pro Kanton. Für die ZSR wende dich an die Registerstelle — welche Nummern für deine Kantone nötig sind, klärt sie im Antrag mit dir.
Muss ich die GLN separat beantragen?
Nein. Die GLN wird bei der Zulassung automatisch erzeugt.
Brauche ich sofort eine Buchhaltungssoftware?
Nicht am ersten Tag. Aber sobald regelmässig Rechnungen laufen, entscheidet sich, ob du deine Zahlen selbst siehst oder erst beim Jahresabschluss. Wer das früh aufsetzt, spart sich später die Nachbearbeitung eines ganzen Jahres.
Dieser Artikel ist eine Übersicht, keine Rechtsauskunft. Massgeblich sind die Vorgaben deines Kantons, des Berufsverbands und der Registerstelle.