APN & Buchhaltung: steuerfreie Pflege und steuerpflichtige Beratung sauber trennen
Als Advanced Practice Nurse (APN) mischst du zwei Umsatzarten: die pflegerische Tarifleistung ist von der Mehrwertsteuer ausgenommen, selbständige Beratung kann steuerbar sein. Das heisst: getrennt verbuchen, die CHF-100'000-Schwelle auf dem steuerbaren Teil beobachten und Belege sauber zuordnen. Genau dafür braucht es eine laufende, saubere Buchhaltung — nicht erst zum Jahresende.
Zwei Umsatzarten, zwei Regeln
Deine pflegerische Tätigkeit (KLV-/Tarifleistungen als Heilbehandlung) ist in der Schweiz von der MWST «ausgenommen» — du verrechnest keine MWST, kannst dafür aber auch keine Vorsteuer abziehen. Beratungs-, Schulungs- oder Coaching-Leistungen, die keine Heilbehandlung sind, gelten dagegen oft als «steuerbar» (Standardsatz 8,1 %). Wer beides anbietet, hat gemischte Umsätze — und die dürfen in der Buchhaltung nicht in einen Topf.
Die CHF-100'000-Schwelle — nur der steuerbare Teil zählt
Die MWST-Pflicht beginnt bei CHF 100'000 Jahresumsatz. Wichtig: Deine ausgenommenen Pflege-Umsätze zählen NICHT zu dieser Schwelle — massgebend ist allein dein steuerbarer Beratungs-Umsatz. Das kann den Unterschied machen, ob du dich anmelden musst oder nicht. Deshalb musst du den steuerbaren Teil laufend kennen, nicht schätzen.
Warum «kurz selber machen» hier nicht reicht
Weil die Trennung von Anfang an sauber sein muss: getrennte Konten/Kategorien für Pflege und Beratung, korrekte Belegzuordnung, und ein laufender Blick auf den steuerbaren Umsatz. Rekonstruiert man das erst im Dezember aus einem Schuhkarton, wird es teuer und fehleranfällig — und die 100'000-Grenze merkt man womöglich zu spät.
Wie CuraSovo dabei hilft
CuraSovo bringt deine Pflege-Rechnungen aus der Leistungsabrechnung (XML) in die bexio-Buchhaltung und gleicht sie mit den Bank-Transaktionen ab. So ist dein Pflege-Umsatz jederzeit sauber erfasst und von der Beratung abgrenzbar — die Basis, auf der du (oder deine Treuhänderin) die MWST-Frage überhaupt sauber beurteilen kannst. CuraSovo erstellt dabei selbst keine Rechnung und keinen QR-Code; es sorgt für die vollständige, abgeglichene Buchhaltung dahinter.
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Preise & PaketeHäufige Fragen
Ist meine Pflege-Tätigkeit von der MWST befreit?
Pflegerische Heilbehandlung ist in der Schweiz von der MWST ausgenommen — du verrechnest keine MWST, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen. Für die konkrete Einstufung ist deine Berufsausübungsbewilligung massgebend; im Zweifel mit der ESTV oder deiner Treuhänderin klären.
Zählt mein Pflege-Umsatz zur CHF-100'000-Grenze für die MWST?
Nein. Ausgenommene Pflege-Umsätze zählen nicht zur Umsatzgrenze. Massgebend für die MWST-Pflicht ist allein dein steuerbarer Umsatz, etwa aus Beratung.
Ist meine Beratung als APN automatisch steuerpflichtig?
Nicht automatisch — es kommt darauf an, ob die Leistung eine Heilbehandlung ist oder nicht. Reine Beratung, Schulung oder Coaching ohne Behandlungscharakter ist häufig steuerbar (8,1 %). Die genaue Abgrenzung klärst du mit deiner Treuhänderin.
Warum brauche ich dafür eine getrennte Buchhaltung?
Weil Pflege und Beratung unterschiedlich behandelt werden. Nur mit getrennter, laufender Erfassung kennst du deinen steuerbaren Umsatz rechtzeitig und vermeidest teure Korrekturen am Jahresende.
Was macht CuraSovo hier konkret?
CuraSovo bringt deine Pflege-Rechnungen aus der XML-Leistungsabrechnung in die bexio-Buchhaltung und gleicht sie mit der Bank ab. So ist der Pflege-Umsatz sauber erfasst und von der Beratung abgrenzbar — CuraSovo erstellt selbst keine Rechnung.
Dieser Artikel ist ein Überblick, kein Steuer- oder Rechtsrat. Für die konkrete MWST-Einstufung deiner Beratungsleistungen und deine Anmeldepflicht kläre mit deiner Treuhänderin oder der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV).